Zusammengefasst: Wenn du eigenes Einkommen hast, bist du in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wobei bestimmte Freibeträge zu beachten sind. Es kann jedoch auch vorkommen, dass das Finanzamt explizit eine Steuererklärung von dir anfordert. Normalerweise musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres einreichen.
Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung einreichen (zum Beispiel, wenn du Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartest). Verpflichtend ist die Abgabe unter anderem für Selbstständige, Betreiber von Photovoltaikanlagen, Personen mit mehreren Minijobs gleichzeitig und Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen über dem Freibetrag liegt (aktuell: 12.250 Euro für Singles). Darüber hinaus müssen auch Personen, die Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über 410 Euro im Jahr beziehen, eine Steuererklärung abgeben. Verheiratete Personen können aufgrund der Steuerklasse ihres Ehepartners ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sein. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von 410 Euro, erfordern ebenfalls die Abgabe einer Steuererklärung.
Die Steuererklärung muss normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Bei Bedarf kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Falls du einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragst, verlängert sich die Frist auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Für freiwillige Steuererklärungen hast du übrigens vier Jahre Zeit, beginnend mit dem betreffenden Steuerjahr.
Ausgaben, die steuermindernd geltend gemacht werden können, sind hauptsächlich die Werbungskosten. Alle berufsbezogenen Ausgaben, wie beispielsweise Fahrkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten, können hier angegeben werden.
Zusätzlich können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel unter anderem Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.
Des Weiteren können unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben, beispielsweise im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen, geltend gemacht werden. Auch Kosten aufgrund von Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast mindern.
Schließlich können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Selbstständige müssen möglicherweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (alle Ein- und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).
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Durch die Steuererklärung kannst du in der Regel recht viel Geld vom Finanzamt zurückbekommen,…