Beim Abschluss oder der Kündigung einer Versicherung gibt es einige wesentliche Punkte zu beachten. Die Voraussetzungen für die Beendigung einer Versicherung sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt, die im Kleingedruckten zu finden sind. Es ist wichtig, auch die Produktinformationsblätter zu berücksichtigen, die die Bedingungen für die Beendigung der Versicherung regeln. Sollten diese Unterlagen nicht mehr verfügbar sein, können sie beim Versicherer angefordert werden. Bei einer Kündigung vor der automatischen Vertragsverlängerung ist es nicht erforderlich, einen Grund anzugeben. In diesem Fall wird von der sogenannten “ordentlichen Kündigung” Gebrauch gemacht.
Zusätzlich gibt es besondere Kündigungsrechte, die in speziellen Fällen gelten. Zum Beispiel, wenn die Prämien erhöht werden, ohne dass die Leistungen entsprechend steigen. Ebenso gilt dies, wenn die Prämie konstant bleibt, die Leistungen jedoch reduziert werden. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die Versicherung wird automatisch gekündigt, wenn das versicherte Objekt verkauft und abgemeldet wird. Bei einem Umzug besteht möglicherweise ebenfalls die Option, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, beispielsweise bei Zusammenzug mit dem Partner.
Im Allgemeinen ist es möglich, Verträge zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen, da sich die meisten Policen automatisch um weitere 12 Monate verlängern. Der Stichtag für die Kündigung muss nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, sondern richtet sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Kündigungsfrist zum Ende eines Vertragsjahres beträgt in der Regel drei Monate. Wenn der Vertrag beispielsweise im Oktober endet, muss das Kündigungsschreiben spätestens im Juli beim Versicherer eingehen.
Bei einer ordentlichen Kündigung ist es nicht erforderlich, einen speziellen Grund anzugeben. Ein einfaches Kündigungsschreiben genügt. Sollte die Formulierung des Kündigungsschreibens unsicher sein, dient folgendes Beispiel als Orientierung:
“Hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine Bestätigung meiner Kündigung.”
Es ist wichtig, im Kündigungsschreiben die persönlichen Daten anzugeben. Ideal ist zudem die Nennung der Versicherungs- oder Vertragsnummer. Kündigungen sind schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail möglich. Bei einer Kündigung kurz vor Ablauf der Frist ist es ratsam, den Brief per Einschreiben zu versenden oder ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht zu nutzen.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten verlängert sich die Police automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei Verträgen über mehrere Jahre besteht die Möglichkeit, den Vertrag ab dem dritten Jahr unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.
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