Beim Versteuern von Bitcoin und anderen Kryptowährungen ist es wichtig, den persönlichen Steuersatz zu berücksichtigen. Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Wenn du die Kryptowährungen länger hältst, kannst du möglicherweise steuerfreie Gewinne erzielen.
Das Finanzamt betrachtet Kryptowährungen nicht als Kapitalanlage oder Währung (was bedeuten würde, dass die Abgeltungssteuer fällig wäre), sondern als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft. Man kann es mit dem Kauf eines Goldbarrens oder Kunstwerkes vergleichen, bei dem der Gewinn ebenfalls mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. Die Freigrenze dafür beträgt jährlich 600 Euro. Wenn du deine Kryptowährungen länger als ein Jahr hältst, musst du möglicherweise gar keine Steuern auf deine Gewinne zahlen.
Zunächst musst du überprüfen, ob du beim Verkauf die Freigrenze von 600 Euro pro Jahr überschreitest. Das reine Halten von Kryptowährungen führt (nach geltendem Recht) nicht zu einer Steuerpflicht. Wenn du unterhalb der Freigrenze bleibst, hast du bezüglich der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen deine Pflichten bereits erfüllt. Falls du die Freigrenze überschreitest, gilt in der Regel das FIFO-Prinzip: First in, first out. Das bedeutet, dass deine ältesten Kryptowährungen fiktiv zuerst verkauft und steuerlich belastet werden. Gelegentlich akzeptiert das Finanzamt auch das LIFO-Verfahren (Last in, first out: die zuletzt gekauften Kryptowährungen werden zuerst verkauft). Es ist jedoch ratsam, vorher mit dem Finanzamt abzuklären, ob dieses das LIFO-Verfahren für Kryptowährungen akzeptiert oder nicht. Wichtig: Der Gesamtgewinn wird besteuert – auch der Gewinnanteil innerhalb des Freibetrages!
In der Steuererklärung musst du Informationen über die verkauften Kryptowährungen angeben: den Kaufpreis, die Haltedauer und eventuelle Kosten, die durch das Halten entstanden sind. Der zu versteuernde Ertrag ergibt sich aus Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Verkaufswerbungskosten = Ertrag.
Wenn du deine Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten hast, musst du den Verkauf zwar angeben, es fällt jedoch keine Steuer auf den Gewinn an. Anders verhält es sich, wenn du die Kryptowährungen bewusst als Einkommensquelle nutzen möchtest. Die Auslegung kann je nach Finanzamt unterschiedlich sein. In der Regel wird das Mining von Kryptowährungen jedoch grundsätzlich als Einkunftserzielungsabsicht angesehen, und der gesamte Gewinn ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, unabhängig von der Haltedauer! Ausnahme: Du behältst deine Kryptowährungen länger als zehn Jahre.
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Die für Außenstehende relativ schwierige Nachverfolgbarkeit von Käufen und Verkäufen von Kryptowährungen ist den Finanzämtern und Regierungen Europas schon länger ein Dorn im Auge. Auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst, kann es sinnvoll sein, deine Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Dadurch vermeidest du möglicherweise in einigen Jahren unangenehme Nachfragen. Andernfalls könnte das Finanzamt bei einem späteren Verkauf über dem Freibetrag und geänderter Gesetzeslage den Verdacht hegen, dass du jahrelang Kryptoverkäufe nicht angegeben hast. Die Konsequenz wäre eine aufwändige Steuerprüfung. Indem du über Jahre hinweg korrekte Angaben zu deinen Kryptobeständen machst, lenkst du den (unbegründeten) Verdacht von dir.
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